Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit 1. Jänner 2025 verabschiedet sich die Sozialversicherung von der Nutzung des Kommunikationskanals „Fax“. Damit erfüllen wir die Bestimmungen des Gesundheitstelematikgesetzes (GTelG), das besagt, dass mit Anfang 2025 keine Gesundheitsdaten oder genetische Daten per Fax übermittelt werden dürfen.
Um die Kommunikation weiterhin sicherzustellen, bietet die Sozialversicherung das Gesundheitspartnerportal (www.gp-portal.at) an. Dieses soll die bestehenden sicheren Kommunikationswege, wie beispielsweise e-card Services, ergänzen und erweitern.
Was bedeutet das für Sie?
Für die Nutzung des Gesundheitspartnerportals fallen für Sie KEINE Lizenzkosten an. Sie benötigen lediglich einen Computer oder ein mobiles Endgerät (z.B. Tablet) sowie einen Internetzugang. Der Einstieg ist durch unterschiedliche Varianten möglich:
- e-card System (Admin-Karte)
- ID Austria
- Unternehmensserviceportal-Login (USP)
Wann ist das Gesundheitspartnerportal verfügbar?
Das Portal ist bereits jetzt verfügbar. Die Freischaltung der Funktion zur Faxablöse erfolgt bis spätestens 1. Jänner 2025 und wird nach Einstieg im Portal sichtbar.
Weitere Informationen, zum Beispiel hinsichtlich weiterer Lösungen, welche die Faxablöse unterstützen, erhalten Sie zeitnah von Ihrem Sozialversicherungsträger!
Ihre Sozialversicherung